Medienrecht
Mundtot durch den Anwalt


Im EU-Wahlkampf gingen Politiker massiv gegen unliebsame Berichterstattung vor. Kritische Fragen reichten, um mit dem Anwalt zu drohen. Negativbeispiel: FDP-Spitzenkandidatin Koch-Mehrin.

von Thomas Schnedler

Es ist Sonntagabend, 23.34 Uhr, als sich Rechtsanwalt Ralph Oliver Graef im WAZ-Online-Portal Der Westen zu Wort meldet. Er fordert eine Entschuldigung bei seiner Mandantin Silvana Koch-Mehrin, der damaligen FDP-Spitzenkandidatin für die Europawahl. Sein Ärger gilt einem Artikel von David Schraven, einem freien Journalisten und Blogger. »Vielleicht hätte er sich vorher überlegen sollen, welche Konsequenzen für ihn und andere seine Unterstellungen haben«, schreibt der Hamburger Medienrechtler in seinem Kommentar zu einem Online-Artikel, der kurz zuvor erschienen ist.

Es hat sich offensichtlich etwas verändert in der Beziehung zwischen Juristen und Journalisten. Das Anlegen von Akten, das Formulieren von Schriftsätzen oder das Auftreten vor Gericht scheinen heute nicht mehr zu genügen. Graef nutzt andere Mittel und Methoden, um die Interessen seiner Mandanten zu vertreten. Wenn es sein muss, auch am Wochenende, auch am späten Abend.

»Sorgfaltspflicht leidet«

Wer fragt, woran man merke, dass sich das Verhältnis zwischen Juristen und Journalisten gewandelt hat, dem wird zunächst berichtet, dass die Verfahren zahlreicher geworden sind. Da sind sich beide Seiten einig. »Man kann feststellen, dass die Versuche, über Medienanwälte auf die Berichterstattung Einfluss zu nehmen, sehr stark zugenommen haben«, sagt Claus Richter, Redaktionsleiter des ZDF-Politmagazins Frontal 21.

Stephanie Vendt, Rechtsanwältin in der Hamburger Kanzlei Nesselhauf, hat die gleiche Beobachtung gemacht. »Presserechtliche Auseinandersetzungen sind in den vergangenen Jahren immer häufiger geworden, die Fallzahlen steigen«, sagt sie. Das liege zum einen daran, dass der Druck auf Journalisten immer größer geworden sei. »Sie sollen möglichst schnell und billig arbeiten, die Verlage und Sender sparen. Da bleibt dann oft keine Zeit, Unterlagen gründlich zu prüfen oder mehrere Quellen zu befragen, so dass die journalistische Sorgfaltspflicht leidet«, sagt Vendt. Zum anderen seien aber auch die Sensibilität und die Wachsamkeit der Betroffenen größer geworden.

Systematisches Vorgehen gegen Medien

Die Fachanwälte für Medienrecht, die ihre Dienste anbieten, werden von Jahr zu Jahr mehr, das zeigt die Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer. »Einschlägige Kanzleien haben ihr systematisches Vorgehen gegen Medien mittlerweile zu einem lukrativen Geschäftsmodell ausgebaut«, klagte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (25.5.09) in einem Kommentar und konstatierte eine »Verwilderung der Sitten«.

Wie massiv einige Kanzleien gegen unbequeme journalistische Berichterstattung vorgehen, zeigt der Fall Silvana Koch-Mehrin. Denn ihre Rechtsanwälte hatten nicht nur Blogger im Visier, sondern gingen auch gegen Tageszeitungen und kritische Fragen in Talkshows vor. Mit jedem Schritt heizten sie die Debatte über die Anwesenheitszeiten von Silvana Koch-Mehrin an, statt sie zu beenden. Ein Negativbeispiel in fünf Akten.

I. Akt: Abmahnen, Unterlassung fordern

Im Frühjahr berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (22.4.09) über die Auswertung einer EU-Statistik, nach der …

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